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Meldung von Baumaßnahmen
Mitteilungspflicht beitragspflichtiger Baumaßnahmen Nach § 5 Abs. 2 a Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verpflichtet, unaufgefordert beitragsrelevante Veränderungen auf dem Grundstück der Bauortgemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen zu melden. Beitragsrelevante Veränderungen sind z. B.:
- Neubau Wohnhaus
- Ausbau Dachgeschoss, auch wenn dies nicht baugenehmigungspflichtig ist
- Garagen mit Schmutzwasseranschluss und/oder Trinkwasseranschluss
- Anbau Wintergarten
- Umnutzung bisher beitragsfreier Gebäude (z. B. Scheune) in Wohnraum
Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der Verwaltung in Verbindung, damit die Beitragspflicht bei einem Ortstermin geprüft werden kann.
Sofern Ihre Baumaßnahme schon fertig gestellt ist, bitten wir um Rückmeldung bis 30.09.2018.
Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Meldepflicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Franz: 0 93 64 / 80 72 50
Herr Grünewald: 0 93 64 / 80 72 56
Frau Zull: 0 93 64 / 80 72 59
Auf userer Homepage können sie sich entweder hier unten oder unter
der
Rubrik "Bürgerservice Online" -> "Vordrucke und Formulare" -> "Meldung beitragsrelevanter Baumaßnahmen.pdf" ein Formblatt herunterladen und dort Ihre Angaben machen.