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Bekanntmachung - 3. Änderung Bebauungsplan "Am Boden"
Der Marktgemeinderat Thüngen hat in seiner Sitzung am 14.01.2019 die 3. Änderung des Bebau-
ungsplanes "Am Boden" beschlossen. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Boden"
umfasst den gesamten Bereich des Bebauungsplanes "Am Boden" in der Fassung der
1. Änderung und Erweiterung vom 28.07.1995. Der Geltungsbereich befindet sich zwischen der
Retzstadter Straße und der Staatsstraße St 2437.
Die Unterlagen des Verfahrens bestehen aus:
- Planentwurf
- Begründung
Das Verfahren wird entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates Thüngen vom 03.06.2019 im
vereinfachten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
Montag 23.09.2019 bis einschließlich Freitag 25.10.2019
statt.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Boden" und die Begründung in der Fassung vom
03.06.2019 können in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 2. Stock,
Zi.-Nr. 22 in 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienststunden
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:30 - 18:30 Uhr
eingesehen werden.
In der jetzt vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Boden" beabsichtigt der Markt Thüngen den Bebauungsplan im Rahmen der Innenentwicklung zu aktualisieren und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.