Bebauungsplan "Point" - Auslegung § 2.1, 3.1 bzw. 4.1 BauGB
Der Gemeinderat Retzstadt hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Point" gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.02.2018 mit integrierter Grünordnungsplanung, Begründung und Umweltbericht wurde mit Beschluss vom 15.03.2018 gebilligt. Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Point" umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1861, 1862 und1863 und Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 1863/1 und 1867. Der Geltungsbereich befindet sich am Ortsende im Anschluss an die Wethstraße. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Planausschnitt Maßstab 1:2500.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom: Dienstag, 22.05.2018 bis einschließlich Montag, 25.06.2018
statt.
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