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Kinderreisepass
AntragstellungDie Anträge sind von
beiden sorgeberechtigten
Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahmen bei entsprechendem Nachweis). Die Herstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung innerhalb einer Woche.
Für die Kinderreisepässe werden nunmehr auch Angaben zur Größe und Augenfarbe erforderlich.
Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen Kinder ab 10 Jahren den Kinderreisepass unterschreiben, das heißt die Kinder müssen bei der Antragstellung in der Gemeinde ihre Unterschrift leisten.
Nicht alle Staaten dieser Welt akzeptieren den Kinderreisepass als Reisedokument. Es liegt im Benehmen der Eltern, dazu bei dem Staat, in das ihr Kind einreisen soll, die nötigen Auskünfte einzuholen. Ebenso ist bereits auch für Kinder die Ausstellung eines Personalausweises möglich.
Seit dem 01.11.2005 gilt für Kinderreisepässe, dass diese nur noch mit einem Lichtbild ausgestellt werden dürfen!
Lichtbild Für jedes Kind ist ein aktuelles biometrietaugliches Passbild, Größe 35 x 45 mm, erforderlich. Fotografen sind auf diese Bildanforderungen für einen Kinderreisepass selbst hinzuweisen.
Gültigkeit6 Jahre maximal bis zum 12. Lebensjahr
Gebühr13,-- €, Änderung 6,-- €
HinweisDie nachträgliche Einfügung eines aktuellen Lichtbildes ist jederzeit möglich.