Das Abkochgebot für Zellingen und Retzbach ist aufgehoben. Weitere Informationen erfahren Sie über den obigen Link zur Fernwasserversorgung Mittelmain.
Nach § 5 Abs. 2 a Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verpflichtet, unaufgefordert beitragsrelevante Veränderungen auf dem Grundstück der Bauortgemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen zu melden.
Die Verwaltungsgemeinschaft trauert um ihren 1. stellv. Gemeinschaftsvorsitzenden Gundram Gehrsitz, der am 12.07.2018 im Alter von 66 Jahren völlig überraschend verstorben ist. Der nach 42 Dienstjahren 2012 pensionierte Polizeihauptkommissar gehörte dem Gemeinderat Himmelstadt seit 2002 als zweiter Bürgermeister an.
Die Welt ist im Wandel, vor allem im Bereich des Internets. Saß man bis vor kurzem noch vor dem heimischen PC um im Netz zu surfen oder Dinge Web zu erledigen, wird dies heute schon mit dem Smartphone erledigt...
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (3. Änderung) des Marktes Zellingen für die Ortsteile Zellingen und Retzbach vom 14.09.2016
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